Schuldenfalle-Dispozinsen! AG 60Plus stellt Antrag

Um eine Disposchuldenfalle zu vermeiden, fordert die AG60plus im Unterbezirk der SPD Emden den Landesvorstand, die Landesfraktion der SPD Niedersachsen, den Bundesvorstand und die SPD Bundesfraktion dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass gesetzlich geregelt wird, dass die Dispozinsen und die Zinsen für Überziehungskredite bei den Sparkassen und Banken in einem angemessenen Verhältnis zu der Refinanzierungssituation dieser Institutionen stehen. Der Zins für Dispokredite und die Zinsen für Überziehungskredite sollten angemessen zu dem Zinssatz sein, zu dem sie sich refinanzieren, das heißt, nicht mehr als 4% über dem Leitzinssatz der EZB liegen. Als Orientierung können auch die Euribor Werte sein, zu dem sich die Banken gegenseitig Geld leihen, diese liegen bei ca. -0,5%.

Uwe Rozema

In Folge der Covid-19-Pandemie sind zweistellige Dispozinsen und entsprechende Zinsen für Überziehungskredite unangebracht, obwohl der Leitzinssatz der EZB seit Jahren bei Null, die aktuellen Euribo Werte bei ca. -0,5% liegen und die aktuellen Kreditzinsen sehr viel niedriger sind. Viele Girokonten und Überziehungskredite von prekär Beschäftigten sowie Rentner und Rentnerinnen, Soloselbständigen, Kurzarbeiter/innen und Kleinstunternehmer/innen können deshalb aufgrund dieser Krise ins Minus rutschen und in eine Schuldenfalle geraten.

Bis es zu einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene kommt, sollte die SPD vor Ort auf die Banken einwirken, um soziale Härten bei Girokontoinhabern, die durch die Corona-Pandemie hervorgerufen werden, zu vermeiden. Die Banken in Emden sollten prüfen ob es nicht möglich ist für die Zeit der Pandemie auf ihre Dispozinsen und die Zinsen für Überziehungskredite zu verzichten oder diese erheblich zu reduzieren.
Bei der Sparkasse Emden z. B. wären eine Reduzierung der Dispozinsen und Zinsen für Überziehungskredite von 10,59 auf ca. 4% angemessen, insbesondere wenn man den Zinssatz für Spareinlagen betrachtet. Die Sparkasse Emden sollte darüber hinaus dazu angehalten werden, die Girokunden, die in die Schuldenfalle des Dispokredits geraten sind, zu beraten von einer dauerhaften Überziehung abzusehen und diesen eine Umschuldung mit einem geringeren Ratenkredit anbieten.
Begründung:
Bei dem Dispokredit handelt es sich um ein Verfügungsdarlehn der Bank oder Sparkasse, dass vom Inhaber eines Girokontos jederzeit im Rahmen des Dispokreditlimits in Anspruch genommen werden kann. Überziehungskredite liegen dann vor, wenn kein Dispolimit für das Konto vorhanden ist oder das Dispolimit überschritten wurde. Die Rückzahlung des genommenen Kredits kann jederzeit und in beliebiger Höhe erfolgen. Die anfallenden Zinsen werden tagesgenau berechnet und monatlich oder dreimonatlich in Rechnung gestellt. Vor allem Menschen in prekären Lebenssituationen, viele Alleinerziehende, Auszubildende oder Rentnerinnen und Rentner kommen häufig in die Situation ihr Dispolimit zu nutzen (die Zinsen liegen gegenwärtig zwischen 6,95% – 14,5%) oder sogar einen Überziehungskredit (ca. 19,5% Zinsen) in Anspruch zu nehmen. Nach Informationen in der SZ vom 2.11.20, S. 15 nehmen ca. sechs Millionen Deutsche den Dispokredit regelmäßig in Anspruch. Begründungen die oft gegeben werden, aus pädagogischen Gründen die Zinsen hoch halten zu müssen“ sind zynisch und verdrehen die Realität einer zunehmenden Verarmung in unserer Gesellschaft.
Sollte eine Umsetzung so rechtlich nicht funktionieren, könnte alternativ eine Lösung darin bestehen, dass die N-Bank (Niedersachsen) oder die KfW-Bank (Bundesgebiet) für die bezeichneten Personengruppen Ausfallbürgschaften übernimmt für die Kontoüberziehungen. Für die N-Bank könnte Hannover, für die KfW Berlin entscheiden.