
Begründung:
Viele Leerstände in Emden zeigen, dass die Stadt, der Handel und die Gastronomie im Umbruch sind, die Coronakrise kommt noch erschwerend hinzu . Der Handel fndet nicht mehr vor allem in der Innenstadt , sondern auch zunehmend im Internet statt. Mit dem Wegfall vieler Kunden leidet auch der Gastronomische Bereich. Dieser Tatsache müssen wir uns stellen und die Stadt Emden ist hier auch kein Einzelfall. Mit dem Masterplan Innenstadt sind wir auf dem richtigen Weg, sollten aber hier noch einen Schritt weiter gehen. Der Einkauf und das Verweilen in der City, gemüt-
lich bei den hiesigen Gastronomen, sowie das Verweilen auf und um den neu gestalteten Marktplatz, muss wieder zum Erlebnis werden .
Deshalb verdienen die Gewerbetreibenden vor Ort die bestmögliche Unterstützung der Stadt Emden. Es sollte gewährleistet sein, dass sich jedes Unternehmen im Aussenbereich bestmöglich präsentieren kann. Die Innenstadt ist das Gesicht einer jeden Stadt und sollte für jeden Bürger/in und Besucher/in attraktiv, bunt und lebendig sein. Die Stadt Emden ist ein gern besuchter Touristenmagnet, nicht zuletzt wegen unserem Ehrenbürger Otto. Da das so bleiben sollte und unsere Stadt an Attraktivität – gerade in der Coronazeit – gewinnen sollte, beantragen wir die Abschaffung der Ge-
bühren für die Sondernutzungsfläche, der sogenannten Ein-Meter-Regelung. Verbessern und Attraktivität steigern heißt auch investieren!
Die Gewerbetreibenden, die schon lange unsere Stadt prägen, sollten unterstützt werden. Neuen Ansiedlungen soll es leichter gemacht werden, sich zu entwickeln. Über die neuen und hoffentich höheren Gewerbesteuereinnahmen provitiert die Stadt Emden und somit alle Emder Bürger/innen.