
Unter hohem Zeitdruck seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann auf der Suche nach Parkmöglichkeiten in der Nähe der zu versorgenden Menschen. Das sei immer wieder eine zeitraubenden Angelegenheit und führt oft dazu, dass das Fahrzeug regelwidrig abgestellt wird. Diese vergeudete Zeit sei bei den Patienten besser aufgehoben, so Winter. Hier gibt es bereits die Möglichkeit, dass die Kommunen Ausnahmemöglichkeiten vom Halte- und Parkverbot erteilen, leider sei dies bei den Pflegediensten oft nicht bekannt.
Folgenden Antrag hat Sie an die Verwaltung der Stadt Emden gestellt:
– die ambulanten Pflegedienste sind über die Möglichkeit zu informieren, dass Ausnahmegenehmigungen nach §46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung beantragt werden können,
– den Pflegediensten sind die entsprechenden Antragsvordrucke zur Verfügung zu stellen,
– über die eingehende Anträge ist unbürokratisch, zügig und wohlwollend zu entscheiden,
– auf eine Erhebung von Verwaltungsgebühren ist zu verzichten.
Mit diesen Maßnahmen, so die Fraktionsvorsitzende, sei ein kleiner Schritt zu mehr Wertschätzung den Pflegediensten gegenüber getan und es stehe mehr Zeit für die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung.